I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen Musikdrehscheibe und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die Musikdrehscheibe nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Musikdrehscheibe unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Musikdrehscheibe und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen geschlossen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von Musikdrehscheibe schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Musikdrehscheibe sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Musikdrehscheibe diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Musikdrehscheibe gehören, bleiben in deren Eigentum und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihr ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise von Musikdrehscheibe gelten ab Lager, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungs- und Handlingskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
Alle Preise sind in Euro (€) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% bzw. 7%
Fehlerhafte Preisangaben (Druck- oder Computerfehler) sind vorbehalten.
3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung von Musikdrehscheibe in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Musikdrehscheibe berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Musikdrehscheibe bleibt vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Musikdrehscheibe anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
5. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von 4 Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über 4 Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist Musikdrehscheibe berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls Musikdrehscheibe schuldhaft eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihr eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei Musikdrehscheibe oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Musikdrehscheibe haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von Musikdrehscheibe zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.Musikdrehscheibe haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Musikdrehscheibe zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Musikdrehscheibe ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Musikdrehscheibe zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Musikdrehscheibe auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von Musikdrehscheibe zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet Musikdrehscheibe nach den gesetzlichen Bestimmungen; hierbei ist ihre Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Beruht der Lieferverzug von Musikdrehscheibe auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer lediglich dazu berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
7. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzugs der Musikdrehscheibe bleiben unberührt.
8. Musikdrehscheibe ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
V. Gefahrübergang/Versand
1. Die Lieferung/der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Lieferungen ins Ausland gehen sämtliche Kosten, Spesen, Zölle, Gebühren, Ausfuhrabgaben zu Lasten des Käufers. Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland sind ausschließlich vom Käufer zu tragen. Musikdrehscheibe wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert Musikdrehscheibe die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VI. Widerrufsfolgen/Rückgabefolgen
Bei einem wirksamen Widerruf des Käufers bzw. einer wirksamen Rückgabe der Kaufsache durch den Käufer gilt folgendes: Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe Musikdrehscheibe. Besteht ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 BGB, trägt jedoch der Käufer die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
VII. Gewährleistung/Haftung
1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstands schriftlich gegenüber Musikdrehscheibe zu rügen.
2. Musikdrehscheibe ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von Musikdrehscheibe zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist Musikdrehscheibe - unter Ausschluss der Rechte des Käufers, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Musikdrehscheibe aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat Musikdrehscheibe für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgen. Musikdrehscheibe ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Musikdrehscheibe die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Musikdrehscheibe die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Musikdrehscheibe haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 - 7 dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist von Musikdrehscheibe, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Musikdrehscheibe bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Musikdrehscheibe allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Musikdrehscheibe haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Musikdrehscheibe haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Musikdrehscheibe im übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Musikdrehscheibe betroffen ist.
Musikdrehscheibe übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Musikdrehscheibe, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Musikdrehscheibe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Musikdrehscheibe behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Käufer hat Musikdrehscheibe von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat Musikdrehscheibe alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Musikdrehscheibe nicht nach, so kann Musikdrehscheibe die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Musikdrehscheibe liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Musikdrehscheibe ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt.
IX. Datenschutz
Musikdrehscheibe gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von Musikdrehscheibe nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden e-mail an Musikdrehscheibe zu widersprechen.
Musikdrehscheibe wird Kundendaten nicht über den im vorigen Absatz geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
X. Gerichtsstandsvereinbarung
Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.
XI. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Bürozeiten:
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